
Was ist Politik?
Politik ist die Aufgabe, den Staat im Sinne des Allgemeinwohls zu gestalten und zu führen – und zwar so, dass die Rechte und Bedürfnisse der Bürger bis auf die Ebene des einzelnen Individuums geachtet und gewahrt werden.
Der Mensch – als Einzelbürger – ist von Natur aus ein politisches Wesen. Er entfaltet seine Natur sowohl im Privaten als auch in der Gemeinschaft. Deshalb ist es die Aufgabe politischer Amtsträger, stets das Wohl der Einzelbuerger im Blick zu behalten. Der Mensch – als Einzelbürger – ist von Natur aus ein politisches Wesen.
Es geht nicht darum, das Interesse des Einzelnen über das der Masse zu stellen, sondern darum, das Gemeinwohl aus der Summe freier und verantwortlicher Einzelentscheidungen zu gestalten
Und der Staat?
Der Staat ist die Organisationsform freier Einzelbürger, die sich zusammengeschlossen haben, um Recht zu schaffen, es zu schützen und fortwährend im Sinne des gemeinsamen Nutzens zu verbessern.
Es sind die Einzelbürger, die die Träger und die Ausübung der Staatsgewalt bestimmen. Durch Wahlakte oder Ernennungsverfahren übertragen sie anderen Individuen politische und rechtliche Aufgaben. Je nach Funktion tragen diese Amtsträger unterschiedliche Bezeichnungen – etwa Bundespräsident, Bundeskanzler, Abgeordnete, Bürgermeister, Richter oder Staatsanwälte. Damit wird deutlich: Die Legitimation staatlicher Macht gründet nicht auf abstrakten Institutionen, sondern konkret auf dem Auftrag, den die Individuen als Bürger erteilen.
Politische Aufgaben im Staat
Politik ist die Verantwortung des Einzelnen gegenüber anderen – zum Schutz und zur Förderung der Rechte jedes Bürgers
Politik ist die Aufgabe, die Geschicke des Staates im Sinne des Allgemeinwohls zu gestalten. Bürger, die durch demokratische Wahlen oder Ernennungen mit politischen Funktionen betraut werden, tragen Verantwortung dafür, die Ressourcen des Staates so einzusetzen und weiterzuentwickeln, dass sie allen Bürgern zugutekommen.
Die Staatsgewalt geht nicht von einer anonymen Masse aus, sondern vom einzelnen Bürgern – jedes einzelne ist Ursprung, Auftraggeber und Maßstab des Staates.
Deutschland ist eine Gemeinschaft freier und gleicher Bürger, die sich durch eine Verfassung, politische Selbstverwaltung und das Streben nach Unabhängigkeit konstituiert. Der Staat ist dabei nicht abstrakte Macht, sondern Ausdruck eines Vertrages zwischen den Bürgern, in dem individuelle Freiheiten teilweise zugunsten von Schutz, Ordnung und Rechtssicherheit gebündelt werden. Damit dieser Vertrag lebendig bleibt, muss der Staat die Würde und die Rechte jedes einzelnen Individuums achten und stärken. Verfehlt er diese Aufgabe und zwingt Bürger in Ohnmacht oder Gefügigkeit, verliert er seine Legitimation.
Das Projekt einzelbuerger-staerken versteht sich als Initiative, diesen Grundgedanken zu erneuern: den Staat so weiterzuentwickeln, dass er nicht nur die Gemeinschaft schützt, sondern jeden Bürger in seiner Rolle als Individuum wirksam befähigt und verteidigt.
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