Nach einer Täuschung durch ein Unternehmen (juristische Person, JP) hat der Verbraucher essenzielle Rechte, um solche Verstöße zu ahnden, zum Beispiel, das Widerrufs-, Rückgabe- und Schadensersatzrecht. Diese sind zwar im Verbraucherschutzgesetz verankert, um den Verbraucher zu schützen, aber als Individuum können Sie kaum etwas Effektives in Ihrem Sinne bewirken. Alles ist zu umständlich für das Individuum gestaltet. Man bekommt den Eindruck dabei, dass der Staat es absichtlich so konzipiert hat, um Individuen wieder als Masse zur Fügung zu bringen. Dagegen können Unternehmen und begütete Individuen, von der Demokratie bestens profitieren, weil sie die Kapitalmacht besitzen. Diese Situation möchte das Projekt Bürger-Individuen ändern. Wenn wir unser Ziel erreichen, dann wird die Bundesrepublik wesentlich näher an das Optimum eines wirklich volkssouveränen Staates heran rücken und wir alle Bürger und Unternehmen viele Vorteile geniessen darüber hier weiterlesen >>> )
PETITION 178166
Wortlaut der Petition, die ich am 18. Februar 2025 eingereicht habe
Erreichen möchte ich, dass es den Bürgern als Individuen das entsprechende rechtliche Instrument gegeben wird, damit er als Individuum nutzen kann, um sich gegen Verbraucherrechtverstösse rechtlich vorzugehen, ohne, dass es ihm dafür Geld kostet. Jedem Individuum im Staat muss das Grundrecht auf Zugang zur Justiz gewährt werden, da der Staat die Verantwortung dafür trägt, den Verbraucherschutz zu garantieren. Vorschlag: Gründung einer echten Verbrauchschutzagentur, dass der judikativen Gewalt unterstellt ist.
Begründung
Die Verbraucherbeziehung basiert auf dem Kauf eines Produkts oder der Beauftragung einer Dienstleistung, die vom Käufer ausgeführt wird, einer Person, die den Status eines Verbrauchers einnimmt. Allerdings kann es bei dieser Übernahme zu Fehlern (Rechtsbruch, Rechtsmissbrauch, etc des Verbrauchers) und einer ineffizienten Leistungserbringung kommen.
Der Bürger als Individuum kann sich nur sehr schwer gegen Bruch oder Missbrauch seiner Verbraucherrechte wehren, ohne, dass er dabei viel Geld für anwaltliche Leistungen zahlen muss und dabei ist die Gefahr erheblich, dass er unbewusst und im falschen Glaube über die Seriösität des Anwalts keinen verantwortungsbewussten Anwalt zur Lösung seines Problems beauftragt und dann vervielfacht sich seine Verbrauchrechtsbruchprobleme um ein Vielfaches.
Wenn verkaufende Organisationen die geballte Macht ihres Kapitals besitzen und das benutzen, um ihre Interesse durchzusetzen, auch, wenn diese gegen sich zur Wehr setzenden Verbrauchern der Fall ist, dann muss der Staat die geballte Macht der judikativen Gewalt des Staates (=Bürger) jedem einzelnen Verbraucher bereitstellen, damit jeder individueller Verbraucher sie umfänglich, vollständige und kostenfreie nutzen kann, z.B. in Form von Rechtsberatung und gerichtlichen Problemlösungsmechanismen. Nicht die Masse soll mit Verbraucher-Gesetzen, sondern das Individuum muss handlungsfähig im Sinne seines individuellen Schutzes seines Verbraucherrechte ausgestattet werden. Der Staat von heute erwartet, dass die Masse handelt und erschwert die Handlung von Individuen.
Vor allem im Schutz und der Verteidigung der Verbraucherrechte und ihrer Interessen im individuellen und nicht nur im kollektiven Bereich. Das kann durch eine außergerichtliche Einrichtung, die als alternatives Mittel zur Lösung von Pattsituationen und Konflikten im Zusammenhang mit Verbraucherbeziehungen gilt, erreicht werden.
Was muss diese Verbraucherschutzeinrichtung kostenlos und erstklassik anbieten?
Individuelle Verbraucherberatung
Individuelle Beratung über seine Rechte und den Lösungsweg anbieten.
Nach der Registrierung der Beschwerde erhält die entsprechende Organisation eine Benachrichtigung zur Klärung des Sachverhalts sowie die Einberufung einer Anhörung zur Schlichtung. Wenn die Organisation am Schlichtungsverfahren teilnimmt, wird die zu gründende Einrichtung dies außergerichtlich tun. Wenn nicht, dann wird ein Richter zur Einrichtung kommen und dort ein Gericht halten.
Verbraucherdienst
Die zu gründende Einrichtung muss persönliche individuelle Unterstützung leisten oder die Möglichkeit bieten, formelle Beratungen durchzuführen, die Vorort eingereicht und registriert werden müssen. Anschließend wird das vom Verbraucher genannte Unternehmen vorgeladen und muss innerhalb einer kurzen Frist antworten.
Beschwerde nachgehen und Organisationen inspizieren.
Verwaltungsstrafen anwenden Verbraucherstudien und -forschung durchführen und Marktentwicklungen überwachen, um den bestmöglichen…(dia Anzahl von Worten ist begrenzt, weshalb nicht alles hier ausgeführt werden konnten).
Anregungen für die Forendiskussion
Jeder Bürger soll sich dahingehend überlegen, was ihm als Instrument zur Verfügung steht, um Verstösse gegen seine individuellen Verbraucherrechte durch (produkt-/leistungverkaufende) Organisationen aller Branchen (Gesundheitswesen, Konsumgüter, Finanzwesen, Versicherungswesen, Transportwesen, etc.) zu ahnden, ohne, dass er dabei viel Geld ausgibt und vielleicht noch daraus für ihn noch mehr Probleme wird, wenn er z.B. einen unseriösen Anwalt zur Wahrung seiner Interesse beauftragt.
Einzelne Verbraucher (Patienten, Altenheimbewohner, Konsumenten von Produkten und Leistungen allgemein) stehen einer gemalten Macht des unternehmerischen Kapitals gegenüber. Verbrauchschutzzentralen, Bafin, Bundesnetzagentur, sonstige Vereine in diesem Kontext, etc. schützen andere Interesse als das Interesse des individuellen Verbrauchers.
Ich stehe für die Erklärung des gesamten Konzepts zur Verfügung, wenn ein Entscheidungsträger sich dafür interessiert, Individuen als Verbraucher wirklich zu stärken.
Antwort des Bundestags – 26. Januar 2026

Verbraucherschutz
Pet 2-20-18-7125-036548 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Sehr geehrter Herr Vasconcelos de Araújo,
hiermit komme ich auf Ihre Eingabe vom 18.02.2025 zurück und darf Sie zunächst kurz auf das o.a. geänderte Aktenzeichen hinweisen.
Sie haben Ihre Petition mit dem Wunsch eingereicht, diese auf der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen. Der Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss Vorschläge z u erarbeiten, hat geprüft, ob Ihre Eingabe gemäß den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen
(veröffentlicht unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.SSS.rubrik.richtlinie.html) die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt.
Als Ergebnis empfiehlt er dem Ausschuss, Ihre Eingabe aus folgenden Gründen nicht zu veröffentlichen:
Nach Nr. 2.1 der o.g. Richtlinie ist Voraussetzung für eine öffentliche Petition u.a., dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Die Behandlung des Anliegens muss in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fallen. Das Anliegen muss sachlich, konkret und verständlich formuliert und durch eine Begründung getragen sein. Anliegen oder Teile eines Anliegens dürfen sich nicht erkennbar auf Personen beziehen.
Ihre Eingabe erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil Ihr Anliegen und dessen Begründung zu weit gefasst sind, sodass eine öffentliche Diskussion uferlos und damit nicht zielführend werden würde.
