Bitte unterstützen Sie Petition E-208239 beim Deutschen Bundestag.
Die Petition fordert: Wenn ein Unternehmen bei einem Kundenservice- oder Hotlinegespräch selbst um Zustimmung zur Aufzeichnung bittet und der Verbraucher zustimmt, soll diese Zustimmung gesetzlich wechselseitig gelten. Der Verbraucher soll dasselbe Gespräch dann ebenfalls zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen dürfen.

So sollen Verbraucher bei späteren Unstimmigkeiten nicht schlechter gestellt sein als das Unternehmen.
Bitte mitzeichnen und weiterteilen.
