
Das Verbraucherschutzprojekt DE21Jh hat am 2. September 2026 eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht: Petitions-ID E-208229. Der Inhalt der Petition kann weiter unten nachgelesen werden.
Bitte mitzeichnen und weiterteilen.
Sobald die Petition veröffentlicht und zur öffentlichen Mitzeichnung freigegeben wurde, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Ziel ist die gesetzgeberische Umsetzung eines neuen Modells der individuellen Verbraucherrechtsdurchsetzung.
Der Petition liegt ein ausgearbeiteter Entwurf für ein Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetz (VRDG) zugrunde (hier >>>). Der vollständige Gesetzesentwurf wird dem Petitionsausschuss nach Mitteilung des Aktenzeichens auf dem Postweg übermittelt.
Im Mittelpunkt steht eine einfache Frage:
Was nützen Verbraucherrechte, wenn der einzelne Verbraucher sie in der Praxis kaum durchsetzen kann?
Deutschland verfügt über zahlreiche verbraucherschützende Gesetze. Dennoch erleben Verbraucher immer wieder, dass zwischen einem bestehenden Recht und seiner tatsächlichen Durchsetzung eine erhebliche Lücke besteht.
Wer eine unberechtigte Forderung abwehren, sein Geld zurückerhalten, eine fehlerhafte Rechnung korrigieren lassen oder eine geschuldete Leistung durchsetzen möchte, muss sich häufig selbst gegen wirtschaftlich und organisatorisch wesentlich stärkere Unternehmen behaupten.
Auf der einen Seite stehen Unternehmen mit Rechtsabteilungen, spezialisierten Mitarbeitern, internen Dokumentationssystemen, technischen Daten und eingespielten Beschwerdeverfahren. Auf der anderen Seite steht oftmals ein einzelner Mensch, der Briefe schreiben, Beweise sammeln, Fristen überwachen und schließlich entscheiden muss, ob er das finanzielle und persönliche Risiko eines Gerichtsverfahrens eingeht.
Gerade bei kleineren und mittleren Beträgen lohnt sich dieser Aufwand für viele Menschen nicht mehr.
Das Ergebnis ist problematisch: Ein Recht kann bestehen – und trotzdem faktisch wertlos werden, weil seine Durchsetzung zu aufwendig, zu teuer oder zu schwierig ist.
Was soll sich ändern?
Der Gesetzesentwurf sieht regional erreichbare Verbraucheraufsichtsstellen vor, an die sich Verbraucher wenden können, wenn eine direkte Klärung mit einem Unternehmen erfolglos geblieben ist.
Das Verfahren soll grundsätzlich einfach, schnell und kostenlos sein und keinen Anwaltszwang voraussetzen.
Die zuständigen Stellen sollen nicht lediglich beraten oder Schreiben weiterleiten. Sie sollen einen Sachverhalt tatsächlich aufklären können. Dazu sollen sie unter anderem erforderliche Unterlagen anfordern, konkrete Auskünfte verlangen und darauf hinwirken können, dass ein rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt wird.
Das kann beispielsweise bedeuten:
eine unberechtigte Forderung wird aufgehoben, eine Rechnung korrigiert, ein zu Unrecht einbehaltener Betrag zurückgezahlt oder eine geschuldete Leistung erbracht.
Bei schweren, wiederholten oder systematischen Verstößen sollen darüber hinaus wirksame und wirtschaftlich spürbare Sanktionen möglich sein.
Gleichzeitig müssen selbstverständlich auch die Rechte der Unternehmen geschützt bleiben. Anhörung, nachvollziehbare Entscheidungen, Verhältnismäßigkeit und gerichtlicher Rechtsschutz gehören deshalb ebenfalls zum vorgeschlagenen System.
Verbraucherschutz darf nicht vom Durchhaltevermögen des Einzelnen abhängen
Der Kern des Vorschlags lautet:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen berechtigte Ansprüche nicht deshalb aufgeben müssen, weil der Gegner größer, finanzstärker oder organisatorisch überlegen ist.
Ein funktionierender Rechtsstaat kann sich nicht damit zufriedengeben, Rechte lediglich zu formulieren. Er muss auch dafür sorgen, dass Menschen diese Rechte unter realistischen Bedingungen wahrnehmen können.
Wirksamer Verbraucherschutz dient deshalb nicht allein dem einzelnen Verbraucher. Er stärkt auch das Vertrauen in Unternehmen, in die soziale Marktwirtschaft und letztlich in den Rechtsstaat selbst.
Jetzt ist Unterstützung gefragt
Mit der Petition soll der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, den Entwurf eines Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetzes aufzugreifen und die notwendigen Schritte für seine gesetzgeberische Umsetzung einzuleiten.
Doch eine solche Veränderung braucht öffentliche Unterstützung.
Deshalb bitte ich Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, diese Initiative zu unterstützen.
Wer selbst erlebt hat, wie schwierig es sein kann, eine berechtigte Forderung gegenüber einem Unternehmen durchzusetzen, kennt das Problem. Wer bisher noch nicht betroffen war, kann jederzeit betroffen sein.
Verbraucherschutz ist kein Randthema. Nahezu jeder Mensch ist Verbraucher – gegenüber Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, Onlineplattformen, Händlern und zahlreichen anderen Unternehmen.
Sobald die Petition zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet ist, werde ich darüber informieren und den Zugang zur Petition veröffentlichen.
Bitte unterstützen Sie die Petition und helfen Sie dabei, das Thema sichtbar zu machen. Teilen Sie die Initiative mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Denn das Ziel ist einfach:
Rechte dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie müssen für jeden Menschen tatsächlich durchsetzbar sein.
VERBRAUCHERSCHUTZ: INDIVIDUELL, WIRKSAM UND KOSTENLOS.
